Platzordnung TCZH (Stand 15.04.2021)
Auf den Tennisplätzen sind alle aktiven Mitglieder jederzeit spielberechtigt mit Ausnahme zu Zeiten, wenn Verbandsspiele, Clubmeisterschaften oder Tennis- und Mannschaftstraining stattfindet, die immer Vorrang haben. Ein Anspruch auf einen bestimmten Platz besteht nicht.
Auf den Plätzen darf nur mit Tennisschuhen gespielt werden. Die Spieler sind nach Spielende verpflichtet den Platz mit dem Netz abzuziehen, die Linien zu kehren und - wenn nötig vor und nach dem Spiel - zu wässern.
Nach Regen dürfen die Plätze erst bespielt werden, wenn sie vollständig abgetrocknet sind. Die Bespielbarkeit wird im Zweifelsfall vom Platzwart festgestellt. Vom Platzwart gesperrte Plätze dürfen nicht bespielt werden.
Das Clubhaus darf nicht mit Tennisschuhen betreten werden.
Umkleide- und Duschgelegenheiten sind im Clubhaus gegeben. Es wird um Sauberkeit und pflegliche Behandlung der Einrichtungsgegenstände gebeten.
Gäste (Nichtmitglieder) sind maximal 10mal pro Saison spielberechtigt. Der Betrag von 5€ pro Gast wird beim gastgebenden Vollmitglied abgebucht. Eine Barzahlung ist nicht möglich.
Kur- und Feriengäste sind nach Anmeldung beim Bürgermeisteramt in Zimmern spielberechtigt. Der Schlüssel zur Platzanlage kann beim Bürgermeisteramt nach Bezahlung des Betrages von 5€ im Bürgermeisteramt abgeholt werden.
Beim Verlassen der Anlage ist die Beleuchtung (Flutlicht) auszuschalten und das Clubheim und die Umkleideräume abzuschließen.
Verstöße gegen die Spiel- und Platzordnung können vom Vorstand mit Spielsperre oder durch weitergehende Maßnahmen nach Vorstandsbeschluss geahndet werden.
Eure Vorstände