Nächste Möglichkeit zum Arbeitseinsatz ist am
Samstag den 27. Juli 2019 ab 09:00 Uhr
Infos und Rückfragen an Jürgen Sigrist (+49 157 58498875).
Der Arbeitsdienst ist Pflicht ab dem Jahr, in dem man 18 wird
Vom Dienst befreit ist man ab dem Jahr, in dem man 70 wird
Maximal zwei Personen einer Familie müssen Arbeitsdienst leisten
Arbeitspflicht sind 4 Stunden pro Jahr
Die Ersatzzahlung beträgt 10 Euro pro nicht geleisteter Stunde
Vorstands-Mitglieder sind befreit
Kein Arbeitsdienst bei Vereins-Eintritt ab 1.7. für das angebrochene Jahr